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LSD.guide – FAQ zu dem legalen LSD-Derivat 1D-LSD

L S D
  • Nein, aber nahe dran – 1D-LSD ist vermutlich eine sogenannte Prodrug von LSD – das heißt, 1D-LSD wird wohl im Körper zu normalem LSD verstoffwechselt (sobald es genaue Forschungsergebnisse dazu gibt, werden diese hier verlinkt werden).
  1. Wörterbuch
    1. Laut dem deutschen Standard-Wörterbuch Duden ist ein Lebensmittel folgendermaßen definiert:
      Ware zum Essen oder Trinken, die zum Bedarf des täglichen Lebens gehört.
    2. 1D-LSD gehört aber „nach vernünftigem Ermessennicht „zum Bedarf des täglichen Lebens und wird auch nicht gegessen oder getrunken – wie etwa Brot, Kartoffeln, Nudeln oder Wasser.
  2. Lexikon
    1. Laut der deutschen Wikipedia ist ein Lebensmittel folgendermaßen definiert:
      Lebensmittel sind Substanzen, die konsumiert werden, um den menschlichen Körper zu ernähren.
    2. 1D-LSD enthält keine Kalorien – genauso wie Wasser – nur anders als Wasser, was überlebenswichtig ist, ist 1D-LSD in keinster Weise in der Lage den menschlichen Körper zu ernähren.
    3. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Ein alleiniger Konsum von 1D-LSD als vermeintliches Nahrungsmittel würde zum sicheren Hungertod führen.
    4. Also kann 1D-LSD gar kein „Lebensmittel“ sein, weil es eben kein Mittel ist, das Leben zu erhalten.
  3. Gesetzestext der EU
    1. Artikel 2 Buchstabe g) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 lautet wie folgt:
      „Artikel 2 […] Nicht zu ‚Lebensmitteln‘ gehören: […] g) Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe, 1961, und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe, 1971,
    2. 1D-LSD gehört nicht zu den „Lebensmitteln, da es zweifelsfrei ein psychotroper Stoff ist – auch wenn 1D-LSD 1961 bzw. 1971 noch nicht bekannt war und entsprechend auch noch nicht explizit in dem UN-Übereinkommen aufgeführt werden konnte.
  4. Fazit
    1. Insofern sollte klar sein, dass 1D-LSD in keiner Kultur der Welt „zum Bedarf des täglichen Lebens gehört“ und auch nicht gegessen oder getrunken wird (Lebensmittel“-Definition des Dudens), ferner enthält 1D-LSD keine Kalorien und ist auch nicht wie Wasser für den menschlichen Körper überlebenswichtig – somit ist 1D-LSD also eben auch kein „den menschlichen Körper“ „ernähren[des]“ „Lebensmittel(Lebensmittel“-Definition der Wikipedia) und auch entsprechend der aktuell gültigen EU-Gesetzgebung entspricht 1D-LSD eben eindeutig der nicht zu den Lebensmitteln gehörenden Kategorie „psychotrope Stoffe.
    2. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Berlin – konkret die korrupte – im Sinne von moralisch verdorbene – Staatsanwältin Frau Lattmann (siehe: 6.) Verhält sich die ‚ermittelnde‘ bzw. die sabotierende Staatsanwältin Frau Lattmann ‚korrupt‘, ‚dumm‘ und ‚hinterfotzig‘ – darf man sie also ungestraft als eine ‚Fotze‘ bezeichnen?) – 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen des Inverkehrbringens von 1V-LSD als einem angeblich neuartigen Lebensmittels gegen den Gründer und derzeitigen Geschäftsführer der Hilaritas GmbH Carl Philipp Trump und den ehemaligen Hilaritas-Geschäftsführer Carsten Reiff eingeleitet: Durch Frau Lattmanns moralische Verkommenheit ist leider von einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung auszugehen – obwohl die eigentliche Sachlage völlig eindeutig ist und 1D-LSD aus genannten Gründen offensichtlich kein „Lebensmittel“ sein kann.

1.) KURZFASSUNG


  1. Nein, 1D-LSD ist aktuell noch im Status einer zu erforschenden Forschungschemikalie und noch nicht als ausreichend erforschtes Arzneimittel zugelassen.


2.) AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG


  1. 1D-LSD könnte eines Tages als Arzneimittel zugelassen werden, da LSD historisch bereits unter dem Markennamen „Delysid“ in Deutschland als Arzneimittel für viele Jahre – konkret von 1949 bis 1967 – zugelassen war.
  2. Für LSD konnte durch eine wissenschaftliche Meta-Studie von 2018 gezeigt werden, dass tatsächlich psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Suchterkrankungen durch LSD geheilt werden können.
  3. Aktuell ist aber noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht, ob und inwiefern das LSD-Derivat 1D-LSD die gleichen oder zumindest ähnliche Heilungseigenschaften wie LSD besitzt.
  4. Da die Heilungseigenschaften von 1D-LSD zum aktuellen Zeitpunkt völlig unklar sind, greifen auch Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG und § 2 Abs. 1 AMG nicht, da 1D-LSD weder als ein Funktionsarzneimittel beworben werden kann, noch als ein Präsentationsarzneimittel wie ein Arzneimittel präsentiert wird.
  5. 1D-LSD ist aktuell eben noch kein zugelassenes Arzneimittel, sondern noch eine Forschungschemikalie. Da 1D-LSD aber ein chemisch sehr ähnliches Derivat vom LSD ist, ist tatsächlich sehr stark zu vermuten, dass 1D-LSD die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Heilungseigenschaften aufweist wie LSD.
  6. Konkret möchte die Hilaritas GmbH eine eigene unabhängige Forschungsstudie unter dem Namen LSD.works im Jahr 2022 – möglicherweise aus rechtlichen Gründen im EU-Ausland wie etwa in den Niederlanden oder in Österreich – durchführen und durch diese wissenschaftlich belegen, dass 1D-LSD eine Prodrug von LSD ist und insofern ebenso psychische Erkrankungen heilen kann.
  7. Für die LSD.works-Forschungsstudie sollen obdachlose Alkoholiker:innen in Berlin, die bereits mindestens 10 Jahre alkoholabhängig sind – also in die Kategorie „schwere Alkoholiker:innen“ fallen – über drei Monate bzw. zwölf Wochen begleitet werden und im Wochenrhythmus mit einer Extradosis (225 mcg) 1D-LSD therapiert werden.
  8. Wissenschaftliche Studien gehen aktuell von einer Besserungsquote von 59% durch LSD in Bezug auf Alkoholsucht aus und das bereits nach nur einmaliger (!) Einnahme – diese Besserungsquote ist sehr bemerkenswert – normalerweise ist Alkoholismus nahezu therapieresistent oder zumindest nur äußerst schwierig zu  therapieren.
  9. Entsprechend der Wahrscheinlichkeitsrechnung müssten an die 100% der teilnehmenden schweren Alkoholiker:innen nach bereits fünf bis elf Wochen vollständig vom Alkoholismus geheilt – oder der Alkoholkonsum zumindest sehr stark reduziert – worden sein.
  10. Für die ca. 1,6 Millionen Alkoholsüchtigen in Deutschland wäre eine solche Therapieform ein phänomenaler Erfolg – da Alkoholsucht eine der am schwierigsten zu überwindenden Süchte und Alkohol tatsächlich die gefährlichste Droge überhaupt ist – wie Studien von Prof. Dr. David Nutt vom Imperial College London aus den Jahren 2007 und 2010 mehrfach gezeigt haben.
  11. In jedem Fall ist 1D-LSD zum aktuellen Zeitpunkt noch kein zugelassenes Arzneimittel, sondern noch eine Forschungschemikalie.


3.) FAZIT


  1. Unabhängig von der aufgezeigten Sachlage, wonach 1D-LSD aktuell eindeutig noch kein zugelassenes Arzneimittel ist, hat die Staatsanwaltschaft Berlin – konkret die Staatsanwältin Frau Lattmann – 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen des Inverkehrbringens von 1D-LSD als einem „Funktions- und Präsentationsarzneimittels“ gegen den derzeitigen Gründer der Hilaritas GmbH Carl Philipp Trump und den ehemaligen Hilaritas-Geschäftsführer Carsten Reiff eingeleitet: Es ist von einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung auszugehen, bis vor Gericht geklärt worden sein wird, dass 1D-LSD durch die Hilaritas GmbH nicht als ein ausreichend erforschtes und bereits zugelassenes Arzneimittel, sondern eben als eine noch weiter zu erforschende Forschungschemikalie in Verkehr gebracht wird.
  1. Nein, 1D-LSD kann zwar aufgrund sehr schöner Erfahrungen als ein Genussmittel erscheinen – aber da es in einer zwölf Stunden Trip-Erfahrung immer wieder auch schwierige Phasen oder sogar ganze „Bad Trips“ (Horrortrips) geben kann, ist 1D-LSD nicht pauschal immer als ein reines Genussmittel zu bewerten – zudem ist der Prozess der Forschung immer auch Arbeit – denn LSD und Psychedelika generell verursachen eine sogenannte Modellpsychose – damit meint man die bewusste Herbeiführung einer psychoseähnlichen Erfahrung, die eben durchaus recht harte Arbeit erfordern kann, um adäquat verarbeitet zu werden.
  2. Anders als zum Beispiel bei dem in Ecstasy-Tabletten enthaltenen Wirkstoff MDMA sind Psychedelika eben keine reinen Genussmittel, deren Konsum immer nur einen reinen Genuss bedeuten, weil es bei Psychedelika immer auch schwierige Phasen zu bewältigen gibt, die – zumindest in dem konkreten Moment – nicht klassischerweise einfach „genossen werden können“, sondern zunächst einmal negativ wahrgenommen werden – auch wenn zunächst negativ erscheinende Trip-Erfahrungen im Nachhinein dann doch oft als lehrreich eingeschätzt werden – sie also doch letztlich positiv bewertet werden – durchaus im Sinne eines gewissen Genusses und einer gewissen Dankbarkeit, die Erfahrung gemacht zu haben.
  3. Ergo, kann 1D-LSD zumindest phasenweise ein Genussmittel sein – Ja, Forschung darf Spaß machen – aber Psychedelika rufen eben nicht so einfache Erfahrungen hervor wie etwa ein MDMA-Rausch, den man klassischerweise immer als reinen Genuss beschreiben würde.

1.) Fakten zur Einordnung


  1. 1V-LSD ist ein psychotroper Stoff, der nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), nicht unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und auch nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fällt – damit handelt es sich um ein sogenanntes Legal High“ in Deutschland – also eine legale psychotrope Substanz (Strafbarkeitslücke).
  2. Trotz dieser eindeutigen Rechtslage wird bereits seit mindestens dem 28. Januar 2021 gegen Carl Philipp Trump „ermittelt“.
  3. Die „Ermittlungen“ dauern also schon sehr lange im Verhältnis zu einem sehr einfachen Sachverhalt – nämlich der Frage – ob die konkrete Forschungschemikalie 1V-LSD in Deutschland legal in Verkehr gebracht – also ganz legal gekauft und auch verkauft – werden darf.
  4. Die angeblich so lange „ermittelnde“ Berliner Staatsanwältin Frau Lattmann „ermittelt“ diese einfache Frage also bereits seit nun etwa 9.000 Stunden – konkret dauert es aber selbst für Nicht-Juristen:innen nicht einmal drei Stunden, um zu recherchieren, dass alle Anschuldigungen in Bezug auf angebliche Verstöße gegen das Arzneimittelrecht und auch gegen das Lebensmittelrecht inhaltlich komplett unzutreffend sind.
  5. Laut Wikipedia ist es zudem normalerweise „in der Praxis“ üblich, dass bei den „Fällen der Klein- und mittleren Kriminalität innerhalb einer Frist von etwa zehn Wochen Ermittlungen durchführt“ werden – in dem hier besprochenen Ermittlungsverfahren geht es aber um über 57 Wochen Ermittlungszeit – also eine enorme – mehr als 5-fache – Überschreitung der üblichen zehn Wochen Ermittlungszeit.
  6. Ein:e nach moralischen Prinzipien arbeitende:r Staatsanwalt/Staatsanwältin hätte längst entschieden, ob Anklage erhoben wird oder die Sache – wie es korrekterweise der Fall wäre – einfach direkt eingestellt wird, weil offensichtlich keinerlei Vergehen vorliegen.
  7. Insofern ist bei so offensichtlich unnötig langen „Ermittlungen“ – 9.000 Stunden statt 3 Stunden – sofort klar, dass es in Wahrheit darum geht, einen Gesetzesverstoß überhaupt erst herbeizukonstruieren:
    1. In der gesamten Zeit – immerhin 9.000 Stunden – konnte die Staatsanwältin Frau Lattmann nicht darlegen, wie die Forschungschemikalie 1V-LSD, die keine Kalorien enthält, weder gegessen noch getrunken wird und auch nicht zum Bedarf des täglichen Lebens gehört, überhaupt kulturell, sprachlich oder auch logisch zu den „Lebensmitteln“ gehören könnte – siehe dazu unseren FAQ-Eintrag: 3.) Ist 1V-LSD ein neuartiges Lebensmittel nach Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283?“.
    2. Frau Lattmann konnte zudem nicht erklären, wieso 1V-LSD angeblich von Carl Philipp Trump als ein „Arzneimittel“ präsentiert wird – wo doch explizit, mehrfach, an unterschiedlichen Stellen auf der LSD.shop Webseite darauf hingewiesen wird, dass 1V-LSD aktuell noch eine Forschungschemikalie und eben – zumindest noch – kein zugelassenes „Arzneimittel“ ist – siehe dazu unseren FAQ-Eintrag: 4.) Ist 1V-LSD bereits ein Arzneimittel?.
    3. Auch angebliche „Spuren von LSD“ in dem 1V-LSD konnten nicht in nennenswerter Menge (>1% des Materials) durch eine quantifizierende Laboranalyse nachgewiesen werden.
  8. Insofern sind alle drei Anschuldigungen offensichtlich unbegründet – dennoch „ermittelt“ die Staatsanwältin Frau Lattmann weiter – wie ist das zu erklären?
  9. Offensichtlich möchte Frau Lattmann unbedingt – auf Teufel komm’ raus – Carl Philipp Trump etwas anlasten, um den völlig legalen Handel mit der Forschungschemikalie 1V-LSD zu untersagen.
  10. Die Staatsanwältin Frau Lattmann geht also offensichtlich nicht neutral an ihre „Ermittlungen“ – ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt – heran – sie ist insofern klar voreingenommen – also nicht objektiv – sondern verfolgt eine eigene Agenda (Zielsetzung) – nämlich – den LSD-Derivate-Verkauf in Deutschland zu verunmöglichen.
  11. Dieses Verhalten steht für eine Staatsanwältin im krassen Gegensatz zu ihrer vorgesehenen Funktion – laut der Strafprozessordnung in Deutschland gilt nämlich normalerweise:
    (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“ (§ 160 StPO)
  12. An sich sollte die Staatsanwaltschaft die objektivste Behörde der Welt(Hugo Isenbiel) sein – Frau Lattmann ist in dieser Hinsicht eine wahre Schande für die Berliner Staatsanwaltschaft und sollte basierend auf ihrem unmoralischen Verhalten nicht länger im Staatsdienst arbeiten dürfen – da sie offensichtlich unfähig ist im Sinne des Allgemeinwohls zu ermitteln – also konkret auch die offensichtlich entlastenden Umstände zu berücksichtigen – statt sich ausschließlich auf die Konstruktion von Vorwürfen zu konzentrieren.
  13. Frau Lattmanns Ziel ist erklärtermaßen Carl Philipp Trump sowohl politisch, als auch finanziell zu ruinieren – Sabotage seiner Existenzgrundlage und damit auch seiner politischen Vorhaben insgesamt ist ihr Ziel:
  14. Dafür ist Frau Lattmann ganz offenbar bereit, auch unmoralisches Verhalten an den Tag zu legen:
    1. Konkret dauern ihre angeblichen „Ermittlungen“ also ganz offensichtlich viel zu lange für ehrliche Ermittlungen – offensichtlich braucht Frau Lattmann Zeit, um sich etwas halbwegs plausibel Klingendes auszudenken in einer Situation, wo sie inhaltlich tatsächlich nichts gegen die Legalität des psychotropen Stoffes 1V-LSD vorbringen kann.
    2. Frau Lattmann hat zudem durch ihre Entscheidungen im Zuge ihres „Ermittlungsverfahrens“ bzw. korrekter – ihrer Sabotageunternehmungen – einen Gesamtschaden für Carl Philipp Trump von ~370.000 Euro (Stand 01. März 2022) verursacht und weigert sich bisher Schadensersatz zu zahlen, so dass eine Insolvenz der Hilaritas GmbH und damit auch der finanzielle Ruin von Carl Philipp Trump nur sehr knapp verhindert werden konnte.
    3. Zudem hat sie Carl Philipp Trump seit dem 26. Januar 2022 alle relevanten Arbeitsgeräte (iMac, MacBook Pro, zwei iPhones, Feinwaagen etc.) im Rahmen einer Hausdurchsuchung wie bei einem Schwerverbrecher weg nehmen lassen, so dass seine Arbeit auch ganz praktisch sabotiert wird – konkret würde es nur eine Stunde dauern, die Daten auf den Datenträgern zu kopieren – Frau Lattmann will die Hardware aber offenbar auch nach Wochen (~1.000 Stunden) einfach nicht wieder zurückgeben – Frau Lattmanns Ziel ist also nicht eine sachliche Ermittlung der rechtlichen Situation, sondern ganz offensichtlich eine dreiste Sabotage der Arbeit von Carl Philipp Trump.
  15. Diese drei Aspekte sollen die Grundlage sein, um darzulegen, warum Frau Lattmann unmoralisch ist.
  16. Frau Lattmann entschuldigt sich nicht für die fortgesetzten Unannehmlichkeiten, die sie verursacht, obwohl all ihre Frechheiten komplett unnötig und nur durch ihre Korruption – also durch die Tatsache, dass sie moralisch verdorben ist – zu erklären sind.
  17. Konkret hat Frau Lattmann ehrlich verdientes Geld, völlig legales Material, sowie Arbeitsgeräte beschlagnahmen lassen.
  18. Auch das Einzelhandelsgeschäft von Carl Philipp Trump – der LSD.store in Berlin-Mitte – wurde tatsächlich ohne jeglichen Beweis – einfach nur auf vermeintlichen „Verdacht“ von Frau Lattmann hin – für fünf Monate – von September 2021 bis Februar 2022 geschlossen – Rechtstaatlichkeit sieht anders auserst der Beweis, dann die Verurteilung – auch eine mögliche „Gefahr in Verzug“, die eine beweislose Zwangsmaßnahme rechtfertigen könnte, bestand zu keinem Zeitpunkt – Frau Lattmann versucht aber händeringend den Eindruck zu erzeugen, als ob es sich bei Carl Philipp Trump um einen Schwerverbrecher handeln würde, wo man vorsichtshalber gleich den ganzen Laden schließen und sogar Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmungen durchführen müsste, um angeblich „Schlimmeres zu verhindern“.
  19. Konkret hat Frau Lattmann einen Tag nach dem 34. Geburtstag von Carl Philipp Trump seine Wohnung und auch sein Büro durchsuchen lassen, einfach nur um lapidare „Arbeitsverträge“ und „Rechnungen“ für ihre angeblichen „Ermittlungen“ sicherzustellen – banale Unterlagen, die jeder normale Mensch sofort ohne zu zögern auch ganz freiwillig herausgeben würde – die gesamte Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung ist insofern komplett zu vermeiden gewesen – durch eine einfache E-Mail, die Carl Philipp Trump selbstverständlich zeitnah beantwortet hätte – mit allen gewünschten Arbeitsverträgen und Rechnungen im Anhang – offensichtlich handelt Frau Lattmann komplett unverhältnismäßig – Sabotage statt Aufklärung ist offensichtlich ihr Ziel.
  20. Besonders zu betonen ist, dass für Frau Lattmann drei jeweils 359 € teure, sehr hochwertige Labor-Feinwaagen der Marke KERN (Gesamtwert 1.077 €), die zum Abwiegen bzw. Abzählen von Pellets benötigt werden, beschlagnahmt wurden – die aber noch original verpackt waren – sich also zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung auch keinerlei verwertbare Daten – wie etwa die gesuchten „Arbeitsverträge“ und „Rechnungen“ – auf diesen neuen Feinwaagen befinden konnten – was in Kombination mit der völlig unnötigen Beschlagnahmung insgesamt und insbesondere mit der unverschämten Weigerung die Geräte auch nach einer erfolgten Kopie der Daten zurückzugeben, nur den Schluss zulässt, dass es Frau Lattmann tatsächlich nicht um sinnvolle Ermittlungen geht, sondern einfach um dreiste Sabotage der Arbeit des Hilaritas-Gründers Carl Philipp Trump – es handelt sich also um ein politisch motiviertes Verfahren, wo auf ein gewünschtes Ergebnis hingearbeitet wird, statt sich mit der – nun mal vorherrschenden – Realität der Legalität von 1V-LSD als einer ganz legalen Forschungschemikalie – also der freien Verfügbarkeit eines legalen, psychotropen Stoffes in Deutschland im Jahr 2022 – abzufinden.
  21. Aufgrund der hier aufgezeigten Sabotage-Absicht ist davon auszugehen, dass Frau Lattmann für den deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ arbeitet. Insofern ist Frau Lattmann Teil einer Verbrecher-Mafia-Bande ist, die nicht nur rechtsextreme Parteien wie die Nazi-Partei NPD betreibt, sondern auch Mörder wie die Terror-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), die zumindest im Fall Uwe Mundlos wohl vom Inlandsgeheimdienst mit echten gefälschten Pässen aus der Bundesdruckerei vor Strafverfolgung geschützt wurde. Neben Mord, politischem Extremismus und Terrorismus begeht der deutsche Inlandsgeheimdienst zudem Unterstützung von Päderasten:innen in Deutschland – indem Kinderschänder:innen vor Strafverfolgung geschützt werden. So kam die MHG-Studie alleine schon auf 1.670 Päderasten-Priester innerhalb der Katholischen Kirche, die nicht durch den Inlandsgeheimdienst gestoppt wurden. Hinzu kommen unzählige Mafia-Extremisten wie etwa gewaltbereite Rocker oder eben korrupte Menschen im Staatsdienst wie die Berliner Staatsanwältin Frau Lattmann, die unschuldige Menschen drangsalieren, dabei aber vom Inlandsgeheimdienst vor Strafverfolgung geschützt werden – zumindest bis wir die Verbrecher vom Inlandsgeheimdienst zum Teufel jagen. Teile des Rechtsstaates in Deutschland sind leider stark von Korruption betroffen und wir müssen entsprechend von unserem Widerstandsrecht nach § 20 Grundgesetz Absatz 4 Gebrauch machen – wir haben selbstverständlich das Recht gegen die Verbrecher vom Inlandsgeheimdienst Widerstand zu leisten und Carl Philipp Trump geht mit gutem Beispiel voran und bezeichnet die korrupte unmoralische Mafia-Staatsanwältin Frau Lattmann öffentlich als eine antisoziale, asoziale, böswillige, dreiste, dumme, niveaulose, korrupte, unmoralische, unredliche, unverschämte, respektlose, kulturlose, faschistische Fotze (im Sinne von hinterfotzig)“, was im Folgenden nun ausführlich als sachliche Beschreibung des Verhaltens von Frau Lattmann hergeleitet wird.

 


2.) Begriffsdefinitionen – sachliche Beschreibung statt Beleidigung


  1. Das deutsche Standard-Wörterbuch Duden definiert korrupt als:
    „a) bestechlich, käuflich oder auf andere Weise moralisch verdorben und deshalb nicht vertrauenswürdig“
  2. Dieser Definition von korruptfolgend, wird deutlich, dass die Staatsanwältin Frau Lattmann tatsächlich als korrupteinzuschätzen ist – nicht weil sie nachweislich bestechlich wäre, sondern weil ihr Verhalten – Sabotage der Arbeit von Carl Philipp Trump statt sachlichen Ermittlungen und Vertretung von unsachlichen Behauptungen (wissentlich fälschliche Kategorisierung von dem psychotropen Stoff 1V-LSD als einem angeblichen „Lebensmittel“) – als „moralisch verdorben“ einzuschätzen ist.
  3. Dabei bedient sich Frau Lattmann zudem gewisser Methoden, die auf ein gestörtes Sozialverhalten schließen lassen (möglicherweise liegt also eine dissoziale Persönlichkeitsstörung bei Frau Lattmann vor) – konkret hat sie in zwei unterschiedlichen Telefonaten mit Carl Philipp Trump jeweils schon nach wenigen Augenblicken direkt ohne klärende Aussprache aufgelegt und neuerdings geht sie sogar gar nicht mehr ans Telefon – wie sie im Februar 2022 bereits hundertfach unter Beweis gestellt hat – Frau Lattmann entscheidet sich also immer wieder, sich einem Gespräch komplett zu verweigern – dieses Verhalten kann entsprechend des Dudens als asozialbezeichnet werden:
    „1. unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend

    2. die Gemeinschaft, Gesellschaft schädigend
    3. ein niedriges geistiges, kulturelles Niveau aufweisend; ungebildet und ungehobelt
  4. Dieses asoziale Verhalten ist ebenso auch nach Duden-Definition „dreist“:
    „frech, unverschämt; recht ungeniert und ohne Hemmungen sich etwas herausnehmend“
  5. Offensichtlich glaubt Frau Lattmann, dass sie durch dieses Verhalten erreichen kann, dass der Beschuldigte Carl Philipp Trump aufgibt oder sie durch solch ein Verhalten ihre Aussichten auf Erfolg im Gerichtsverfahren nennenswert erhöhen kann.
  6. Insofern verhält sich Frau Lattmann entsprechend der Duden-Definition von dumm:
    „a) nicht klug; von schwacher, nicht zureichender Intelligenz“
  7. Dummes Verhalten wie ihr Auflegen in den Telefon-Gesprächen ist eben auch nach der Definition des Dudens niveaulos:
    sich auf einem niedrigen Niveau […] bewegend; geistig anspruchslos“
  8. Logischerweise führt Auflegen während eines Telefonates nicht zwangsläufig dazu, dass ein Beschuldigter aufgibt – vielleicht ist sogar eher das Gegenteil der Fall und der Beschuldigte wird sich gegen dieses ihm angetaene Unrecht noch viel entschiedener zur Wehr setzen, als wenn das Gespräch einfach stattfinden würde.
  9. Offensichtlich ist aber, dass Frau Lattmann nicht das Ziel verfolgt, sachlich zu ermitteln, ob konkrete Gesetze überhaupt verletzt wurden, sondern ganz offenbar verfolgt sie die Zielsetzung die Arbeit von Carl Philipp Trump möglichst stark zu sabotieren.
  10. Insofern verhält sich Frau Lattmann entsprechend der Duden-Definition von hinterfotzig:
    „hinterhältig, hinterlistig, unaufrichtig
  11. Also ist Frau Lattmann auch nach Duden-Definition unredlich:
    „nicht redlich, nicht ehrlich
  12. Dieses Verhalten ist auch nach Duden-Defintion unverschämt:
    „sich mit aufreizender Respektlosigkeit über die Grenzen des Taktes und des Anstandes hinwegsetzend (und die Gefühle anderer verletzend)
  13. Politisch ist Frau Lattmann insofern nicht mehr als konservativ im Sinne einer Erhaltung von kulturellen Werten wie BildungDemokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern als faschistisch im Sinne einer Vertretung von reinen Unrechtsprinzipien – wie etwa Sabotage, Unverhältnismäßigkeit und Willkür – zu bezeichnen, weil sie sich offenbar dem Bildungsanspruch von Bürgern:innen verweigert – sowohl durch ihr asoziales Sozialverhalten (sich Gesprächen zu verweigern), als auch durch Umsetzung von fortgesetzten, dreisten Unrechtsprinzipien (keine zeitnahe Rückerstattung unrechtmäßig verursachter Kosten – alleine bisher bereits ~370.000 Euro – und monatelanges, sachlich nicht erforderliches Zurückhalten von Arbeitsgeräten zur Sabotage der Arbeit von Carl Philipp Trump).
  14. Zusätzlich ist von einer bösen Absicht bei dem Verhalten von Frau Lattmann auszugehen – sie handelt nicht einfach zufällig auf diese antisoziale Weise („nicht an allgemeine soziale Normen angepasst“), sondern mit Absicht – also ist sie nach Definition des Dudens zusätzlich auch böswillig:
    in böser Absicht; absichtlich böse“
  15. Offensichtlich ist Frau Lattmann auch nach der Definition des Dudens unmoralisch:
    „gegen Sitte und Moral verstoßend“
  16. Dieses Verhalten einem anderen Menschen gegenüber ist auch nach der Definition des Dudens respektlos“:
    „den angebrachten Respekt vermissen lassend“
  17. Insgesamt ist das Verhalten von Frau Lattmann nach Duden-Definition als kulturlos einzuschätzen:
    „ohne Kultur […]; unkultiviert
  18. Insofern dürfte es in Deutschland tatsächlich gerichtsfest sein, die Berliner Staatsanwältin Frau Lattmann öffentlich als eine antisoziale, asoziale, böswillige, dreiste, dumme, niveaulose, korrupte, unmoralische, unredliche, unverschämte, respektlose, kulturlose, faschistische Fotze (im Sinne von hinterfotzig)“ zu bezeichnen – ohne, dass es als eine Beleidigung (§ 185 StGB) verstanden werden kann – da es sich bei dieser Wortwahl um eine rein sachliche Beschreibung des moralisch verdorbenen Verhaltens von Frau Lattmann handelt. Ebenso dürfte es erlaubt sein von Frau Lattmann als einer hinterfotzigen Lügnerin“, hinterhältigen Fotze“, als einem Vollpfosten – entsprechend einem sehr dummen Menschen – als einem Vollidiot – oder auch als einer „blöden Kuh“ zu sprechen. Der Hilaritas-Gründer Carl Philipp Trump ist bereit diese sachlich korrekten Bezeichnungen für Frau Lattmann auch vor Gericht zu verteidigen.

 


3.) Videos


  1. Carl Philipp Trump echauffiert sich über die Dummheit der korrupten = un-moralischen Berliner Mafia-Staats-„An-Wältin“ Luisa Lattmann und nennt sie mehrfach eine „dumme, korrupte Fotze“:‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌

  2. Carl Philipp Trump demonstriert, dass die korrupte = un-moralische Berliner Mafia-Terror-Staats-„An-Wältin“ Luisa Lattmann bei ihm nicht ans Telefon geht:‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌

 

Weitere Videos 🎞️ und einen Live-Stream 📽️ finden Sie auf der Seite www.Gut-Mensch.TV 👨🏼‍💻!

  • Nein, die Hilaritas GmbH ist durch die Veruntreuung durch den wohl für den deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ als Agent tätigen Hilfsarbeiter Faryd Zellahi nicht insolvent. Der Diebstahl in Höhe von ~270.000 Euro an Warenwert hat nicht zu einer Zahlungsunfähigkeit und auch nicht zu einer Überschuldung geführt – alle nötigen Zahlungen werden geleistet.
  • Konkret ist die Hilaritas GmbH jeden Monat in der Lage einen fünfstelligen Gewinn zu erwirtschaften – das liegt an einer hohen Gewinnmarge bei den Produktpreisen (zwischen 100% und 600%), hohen Umsätzen im Online- (~ 4.000 € / Tag) und Einzelhandel (~1.000 € / Arbeitstag), sowie gut organisierter Kostensituation in Bezug auf Personal und den Betrieb insgesamt.
  • Zudem ist baldiger Schadensersatz zu erwarten: Der Dieb Faryd Zellahi wird zusammen ca. 650.000 Euro für Erstattung des gestohlenen Materials und Auszahlung der nur durch die gestohlenen Kundendaten möglichen Umsätze bzw. Gewinne leisten müssen und zudem wird das Land Berlin für die unrechtmäßige Schließung des LSD.stores in Berlin-Mitte einen Schadensersatz in Höhe von ca. 370.000 Euro leisten müssen. Insgesamt ist also realistischerweise von Zahlungseingängen in Höhe von ca. 1.020.000 Euro in den nächsten 12 Monaten zu rechnen (positive Fortführungsprognose).
  • Die Zustellung durch die Deutsche Post dauert in der Regel 1-3 Tage – bei Versand erfolgt die Benachrichtigung des Empfängers per E-Mail.
  1. Vorkasse per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Hilaritas GmbH in Berlin – Echtzeitüberweisungen sind möglich – Bestellungen werden innerhalb von ca. 1 Stunde nach Zahlungseingang im LSD.shop-Kundenkonto als bezahlt markiert und der Kunde:in erhält seine/ihre Rechnung automatisch per E-Mail zugeschickt.
  2. Barzahlung bei Selbstabholung in einem LSD.store (aktuell wohl noch bis März 2022 geschlossen).
  3. Kryptowährungen: Bitcoin, Litecoin und Monero.
  • Nein, PayPal akzeptiert keine Forschungschemikalien-Händler – also kann LSD.shop leider keine Zahlung per PayPal anbieten.
  • LSD.shop versendet 1D-LSD in neutralen Briefumschlägen und Versandtaschen. Der Name der Substanz „1D-LSD“ und auch der Anbieter „LSD.shop“ werden aus Diskretionsgründen extra nicht außen auf den Sendungen genannt. Nur der Firmenname „Hilaritas GmbH“ muss als Absender auf den Sendungen genannt werden.
  • 1D-LSD ist unter den richtigen Bedingungen jahrelang haltbar – zumindest wenn es ohne Feuchtigkeit, Hitze und Licht aufbewahrt wird – etwa im Kühlschrank.

Projekte der Hilaritas GmbH

Es gibt drei Haupt-Outlets der Hilaritas GmbH organisiert in lokale und globale Communities:

  1. Online-Shop: LSD.shop.
  2. Einzelhandelsgeschäft: LSD.store (die Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 11:30 bis 20:00).
  3. Lieferservice: LSD.taxi.
  4. Community: LSD.community (Forum) · LSD.party (Meetup) · LSD.vision (Facebook) · LSD.rocks (Twitter) · LSD.work (Linkedin)
  5. Daneben gibt es viele weitere Projekte, die noch im Entstehen sind:
    1. Coaching, Psychotherapie und Trip-Sitting: LSD.coach (bewerben Sie sich, wenn Sie Coach werden möchte).
    2. Fitness, Sport und Yoga: LSD.fitnessLSD.yoga (bewerben Sie sich, wenn Sie als Sportlehrer Kurse mit 1D-LSD anbieten möchten).
    3. Forschungsstudie: LSD.works in Bezug auf Heilung von Alkoholismus – konkret sollen schwere Alkoholiker, die mindestens 10 Jahre alkoholsüchtig sind, mit 1D-LSD therapiert werden – gerechnet wird mit einer Besserungsquote von ca. 59% pro Gabe (kontaktieren Sie den Hilaritas GmbH Gründer Carl Philipp Trump, wenn Sie an der Studie teilnehmen möchten).
    4. Hetereo & LGBT Sex-Partys und Pornographie: LSD.adult · LSD.lgbt · LSD.porn.
    5. Weitere Projekte sind: LSD.events · LSD.health · LSD.science.

Informationen zu LSD

  1. Die folgende Dosierungen von 1D-LSD werden durch die Hilaritas GmbH angeboten:
    1. Microdosing: 10 mcg pro bläulichem Granulat-Pellet.
    2. Macrodosing: 150 mcg pro gelblichem Löschpapier-Tab.
    3. Extradosing: 225 mcg pro pinkem Granulat-Pellet.
  2. Bei der Dosierung handelt es sich nicht um mg (Milligramm = 1 tausendstel Gramm), sondern um das noch kleinere mcg (Mikrogramm = 1 millionstel Gramm).
  3. Bei LSD spielt es keine Rolle, ob man 100 kg oder 50 kg wiegt – konkret ist Microdosing immer pauschal 10 mcg – unabhängig von Körpergröße und Gewicht – anders als beispielsweise bei MDMA, wo man pro kg Körpergewicht 1,5 mg MDMA bei Männern und 1,3 mg MDMA bei Frauen einnimmt.
  4. Microdosing von LSD wird entweder jeden Tag (bei überdurchschnittlich schnellem Metabolismus) oder nur jeden dritten Tag (bei durchschnittlichem Stoffwechsel) eingenommen – Grund für das Aussetzen ist die ansonsten auftretende Toleranzentwicklung gegenüber der Substanz, wodurch die Einnahme wirkungslos werden kann.
  5. Microdosing ist unter der wahrnehmbaren Schwelle, so dass man ganz normal am Alltag und auch am Straßenverkehr teilnehmen kann.
  6. Von Minidosing spricht man bei LSD ab 20 mcg bis ungefähr noch 50 mcg.
  7. Niedriges Macrodosing beginnt dann bei ca. 50 mcg. Dabei ist kein normaler Alltag mehr möglich und man sollte in keinem Fall mehr am Straßenverkehr teilnehmen und auch potentiell gefährliche Umgebungen meiden. Ab ca. 600 mcg tritt schließlich der sogenannte Ego-Death ein.
  8. Macrodosing von LSD kann laut einer Meta-Studie von 2018 nachweislich Angststörungen, Depressionen und Suchterkrankungen heilen – Grund dafür ist wohl, dass LSD neuronale Plastizität im Gehirn bewirkt – also konkret bilden sich durch LSD neue Verbindungen zwischen den Nervenzellen im Gehirn – ein neuroplastischer Nerven-Neubildungsprozess ensteht – eine gesteigerte Lernfähigkeit ist die Folge – ähnlich wie es etwa im Kindesalter noch möglich ist nahezu mühelos Fremdsprachen zu erlernen.
  9. Erwartungsgemäß würde man davon ausgehen, dass dieser positive Heilungs- und Lern-Effekt – zumindest in abgeschwächter Form – auch beim Microdosing auftritt – eine Studie von 2021 kam jedoch zu dem Ergebnis, dass Microdosing nur als reines Placebo einzuschätzen ist. Gleichwohl nehmen viele Menschen regelmäßig Microdosing ein und berichten von einer subjektiv empfundenen Steigerung ihrer Kreativität, ihres Wohlbefindens und ihrer Leistungsfähigkeit. Zukünftige Forschung wird Klarheit bringen.
  10. Bei LSD kann Set, Setting, and Dosage – also die eigene Verfassung, die Umgebung und die Höhe der Dosierung – eine entscheidende Rolle spielen – unter ungünstigen Bedingungen kann es sehr schnell zu einem Bad-Trip kommen – umgekehrt können Bad Trips aber auch bei idealen Bedingungen – scheinbar völlig unvorhersehbar – auftreten.
  11. LSD macht generell nicht abhängig – weder körperlich noch psychisch: Weil es immer wieder auch bei gutem Set, Setting, and Dosage zu Bad-Trips kommt, gibt es bei LSD gewissermaßen eine natürlich eingebaute Tendenz durch diese zwangsläufig auftretenden negativen Erfahrungen den Konsum nicht immer weiter fortzusetzen oder sogar weiter zu steigern, sondern auch mal längere Konsum-Pausen einzulegen.
  12. LSD verursacht auch bei sehr hoher Überdosierung – konkret selbst bei 550-facher Überdosierung – anders als wohl alle anderen gebräuchlichen Drogen außer Psychedelikakeinerlei körperlichen Schäden.
  13. Aber: Durch Bad-Trips landet ca. einer von 10.000 Konsumenten:innen mit einer sogenannten substanzinduzierten Psychose zumindest einige Zeit – teilweise mehrere Wochen – in der Psychiatrie.
  14. Es sind bisher keine Fälle bekannt, bei denen der Konsum von LSD zu einem dauerhaften Psychiatrieaufenthalt geführt hat. Dauerhafte Psychiatrieaufenthalte sind heutzutage aber auch nicht mehr üblich – selbst bei dauerhaft erkrankten Personen. Stattdessen werden psychisch erkrankte Menschen entlassen, damit sie trotz ihrer Erkrankung möglichst schnell lernen, ihren Alltag zu bewältigen. LSD kann insofern wohl durchaus eine dauerhafte Schizophrenie auslösen – gerade bei Menschen, die eine entsprechende genetische Veranlagung aufweisen. Bekannt ist außerdem die sogenannte „Hallucinogen Persisting Perception Disorder (HPPD)” bei der dauerhafte Wahrnehmungsveränderungen auch nach dem vollständigen Absetzen der Substanz auftreten können – Schätzungen gehen von einem Fall pro 50.000 Psychedelika-Konsumenten:innen aus.
  15. LSD ist aber grundsätzlich harmlos verglichen mit der Schädlichkeit von Alkohol, Tabak und Cannabis wie Studien von Prof. Dr. David Nutt vom Imperial College London aus den Jahren 2007 und 2010 mehrfach gezeigt haben.

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